Rittergut mit eigener Gerichtsbarkeit
Das Bürgermeister-Müller-Haus wurde 1723 errichtet und ist ein barockes, dörfliches Wohn- und Verwaltungsgebäude. Im Jahre 1728 wurde hier Carl Wilhelm Müller als Sohn des Ortsrichters geboren. In unmittelbarer Beziehung zur Gutsanlage stehend diente das Haus als Patrimonialgericht und dörflicher Verwaltungssitz, war gleichzeitig aber auch Wohnsitz des Gerichtsverwalters.
Foto: Bürgermeister-Müller-Haus, kolorierte Ansicht, vermutlich um 1840. Quelle: leipzig.de
Definition
Das Deutsche Rechtswörterbuch schreibt zum Stichwort Patrimonialgericht: Gericht, dessen Gerichtsbarkeit an den Besitz eines Gutes (patrimonium) gebunden ist.
Der Gutsherr bediente sich damals zur Durchsetzung seiner Rechte eines Gerichtsdirektors. Vor Patrimonialgerichten wurden eher kleine Fälle verhandelt, etwa Gutrechtsangelegenheiten, Eigentums- oder Familienstreitigkeiten. In erster Linie waren die Gutsherrengerichte aber letzte Instanz für die Angestellten des Gutsherren, die damit die komplette Kontrolle über ihre Untertanen hatten.
Bedeutung des Patrimonialgerichtes Knauthain
Das Rittergut Knauthain lag südwestlich von Leipzig im Territorium des Amts Leipzig. Der Gerichtsbarkeit des Rittergutes unterstanden neben Knauthain noch Albersdorf, Hartmannsdorf, Göhrenz und Lausen. Seit dem 17. Jahrhundert befand sich das Rittergut im Besitz der Familien von Dieskau und von Hohenthal. Bereits Anfang 1849 trat Karl Adolph Graf von Hohenthal die dem Rittergut zustehende Gerichtsbarkeit an den Staat ab. Diese Jurisdiktion wurde am 30. Januar 1849 dem Kreisamt Leipzig übergeben. (Quelle: Staatsarchiv Sachsen/Leipzig)
Die endgültige Abschaffung von Patrimonialgerichten erfolgte in Sachsen am 11. August 1855 durch das Gerichtsverfassungsgesetz.
Letzte Aktualisierung: 10. November 2009